Aufgaben der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Die gesetzliche Grundlage über Organisation und Aufgaben findet sich im Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft vom 1. Dezember 2006.
Tätigkeiten
Die Tätigkeiten der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig:
- Behandlung von Beschwerden
- Prüfung von Anregungen Aufklärung von Mängeln oder Missständen sowie die Abgabe von Empfehlungen zu deren Abstellung
- Erteilung von Auskünften
- Beratung und Information
- über das Wiener Gesundheits- und Spitalswesen, sowie deren sachgemäße Inanspruchnahme
- über Patientenrechte, deren Geltendmachung und Durchsetzung
- über Hauskrankenpflege und Soziale Dienste
- über das Pflegegeld
- Vermittlung bei Konflikten
- im Gesundheitsbereich
- in Versicherungsangelegenheiten
- in Pflegegebühren- und Honorarfragen
- Hilfe
- zur außergerichtlichen Schadensregulierung bei Patientenschäden im Zusammenhang mit medizinischer Betreuung
- bei der Bewältigung organisatorischer Probleme
Der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt übt nicht die Funktionen eines Rechtsanwaltes aus. Er kann daher niemanden vor Gerichten oder Behörden vertreten.
Zuständigkeitsbereiche
Die Zuständigkeit umfasst das gesamte Wiener Gesundheitswesen:
- Krankenanstalten und Pflegeheime
- Rettung und Krankenbeförderung
- Dienste im Gesundheitsbereich
- Freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte
- Apotheken
- Dentistinnen und Dentisten
- Hebammen
Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten
Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht wirksam. Der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit.
Kosten und Abgaben
Bei der Inanspruchnahme der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind keine Kosten und Abgaben zu entrichten.


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