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Aufgaben der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

Die gesetzliche Grundlage über Organisation und Aufgaben findet sich im Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft vom 1. Dezember 2006.

Tätigkeiten

Die Tätigkeiten der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig:

  • Behandlung von Beschwerden
  • Prüfung von Anregungen Aufklärung von Mängeln oder Missständen sowie die Abgabe von Empfehlungen zu deren Abstellung
  • Erteilung von Auskünften
  • Beratung und Information
    • über das Wiener Gesundheits- und Spitalswesen, sowie deren sachgemäße Inanspruchnahme
    • über Patientenrechte, deren Geltendmachung und Durchsetzung
    • über Hauskrankenpflege und Soziale Dienste
    • über das Pflegegeld
  • Vermittlung bei Konflikten
    • im Gesundheitsbereich
    • in Versicherungsangelegenheiten
    • in Pflegegebühren- und Honorarfragen
  • Hilfe
    • zur außergerichtlichen Schadensregulierung bei Patientenschäden im Zusammenhang mit medizinischer Betreuung
    • bei der Bewältigung organisatorischer Probleme

Der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt übt nicht die Funktionen eines Rechtsanwaltes aus. Er kann daher niemanden vor Gerichten oder Behörden vertreten.

Zuständigkeitsbereiche

Die Zuständigkeit umfasst das gesamte Wiener Gesundheitswesen:

Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten

Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht wirksam. Der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit.

Kosten und Abgaben

Bei der Inanspruchnahme der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind keine Kosten und Abgaben zu entrichten.

Kontakt

Frau und Mann im Gespräch

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