Heimaufsicht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Die Heimaufsicht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) ist Aufsichtsbehörde über
- Öffentliche und private Wohn- und Pflegeheime
- Tageszentren
- Betreute Wohngemeinschaften
- Obdachlosenhäuser
- Tagesstruktur- und voll betreute Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Einrichtungen, die Heimhilfe durchführen
- Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Heimhelferinnen und -helfer
Um eine bestmögliche Betreuung für die Menschen in diesen Einrichtungen sicherzustellen, ist ein spezialisiertes Team regelmäßig unterwegs. Das Team besteht aus Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie Amtssachverständigen aus den verschiedensten Bereichen wie Gesundheits- und Krankenpflege, Medizin, Soziale Arbeit, Technik (elektro- und gastechnische Angelegenheiten) und Sicherheit (Feuerpolizei, Feuerwehr).
Virtuelles Amt
- Aus- und Fortbildungseinrichtung für Heimhelferinnen/Heimhelfer - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Behinderteneinrichtungen - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Sozialhilfeeinrichtungen - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Wohn- und Pflegeheim - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
- Wohn- und Pflegeheim - Änderung Heimträger
- Wohn- und Pflegeheim - Bewilligung innovativer Modelle und Projekte
Aufgaben
- Überprüfung der rechtlichen Vorgaben
- Kontrollen auf Grund von Beschwerden
- Behebung von Mängeln
- Regelmäßige Begutachtungen und Beratung der Träger der Einrichtungen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Kontakt
- Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
- 3., Thomas-Klestil-Platz 8
- Fahrplanauskunft
- Telefon: +43 1 4000 40774
- E-Mail: heimaufsicht@ma40.wien.gv.at
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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