Informationen zur Antragstellung - Ethikkommission der Stadt Wien

Sie können Ihre Projekte der Ethikkommission der Stadt Wien zur Begutachtung übermitteln. Die Sitzungen der Ethikkommission finden monatlich statt.

Die vollständigen Einreichungsunterlagen (siehe Check-Liste) senden Sie auf elektronischem Wege (auch CD, CD-ROM und dergleichen) an:

Zu beachten

Im Fall der Vollständigkeit gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als Datum der Einreichung. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass nur vollständige Projektunterlagen behandelt werden können.

Sämtliche Unterlagen sind grundsätzlich in Deutsch abzufassen. Gemäß § 7 der Verordnung betreffend Leit-Ethikkommissionen, hat die Ethikkommission, abgesehen von einer obligaten Kurzfassung des Protokolls sowie den für die Prüfungsteilnehmer*innen vorgesehenen Unterlagen in deutscher Sprache, Unterlagen auch in englischer Sprache zu akzeptieren.

Für eine Antragstellung erforderliche Formulare (Antrag, Patient*innen-Information, Einwilligungserklärung) finden Sie im Forum Österreichischer Ethikkommissionen. Bitte beachten Sie die dort enthaltenen ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Formularen.

Amendments (nachträgliche Änderungen in den der Ethikkommission der Stadt Wien vorgelegten Schriftstücken) sowie schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUSAR) sind der Ethikkommission der Stadt Wien unverzüglich in elektronischer Form bekannt zu geben.

Check-Liste zur ordnungsgemäßen Einreichung einer Studie

Check-Liste herunterladen (22 KB PDF)

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