Neue Regelungen beim Pflegegeld ab 2012
Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 werden ab 1. Jänner 2012 die Zuständigkeiten bezüglich des Pflegegeldes neu geregelt. Das Pflegegeld ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Bundessache.
Das Pflegegeld wird in Höhe der bisher gewährten Pflegestufe ausbezahlt. Es erfolgt keine neuerliche Prüfung des Pflegebedarfs.
Für Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger bedeutet dies lediglich, dass ab Jänner 2012 das Landespflegegeld nicht mehr von der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), sondern von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ausbezahlt wird.
Die Pensionsversicherungsanstalt wird Ende Jänner 2012 ein Informationsschreiben mit einem umfassenden Merkblatt und einer Betragsaufstellung an alle Landespflegegeldbezieherinnen und -bezieher verschicken.
Zuständigkeit für Landeslehrerinnen und -lehrer
Für Landeslehrerinnen und -lehrer, die Pflegegeld beziehen, ist ab 1. Jänner 2012 die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) zuständig.
Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter
Übergangsregelungen
Alle am 31. Dezember 2011 noch offenen Verfahren werden von der MA 40 abgeschlossen. Nachuntersuchungen führt ab Jänner 2012 die Pensionsversicherungsanstalt beziehungsweise die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter durch.
Weiterführende Informationen
- Pflegegeld - Pensionsversicherungsanstalt
- Pflegegeldinformation der Pensionsversicherungsanstalt: 39 KB PDF
- Pflegegeldreformgesetz 2012
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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