Nostrifikation - Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf

Zuständige Behörde für nicht EU- oder EWR-Staatsangehörige

  • Amt der Wiener Landesregierung
  • 3., Thomas-Klestil-Platz 8
  • Telefon: +43 1 4000 - 40824 oder 40825
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

ist zuständig für die Anerkennung Ihrer Ausbildung, wenn Sie nicht EU- oder EWR-Staatsangehöriger sind und Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, oder beabsichtigen entweder

  • den Wohnsitz,
  • den Berufssitz,
  • den Dienstort oder
  • den Ort der beruflichen Tätigkeit in Wien zu begründen

und eine Ausbildung im Ausland erworben haben als:

  • Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger
  • Diplomierte/r Kinderkrankenschwester/pfleger
  • Diplomierte/r psychiatrische/r Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger
  • Pflegerhelferin/Pflegehelfer
  • Sanitätshilfsdienst
  • Medizinische Masseurin/medizinischer Masseur
  • Heilmasseurin/Heilmasseur
  • medizinisch-technischer Fachdienst
  • Sanitäterin/Sanitäter
  • Spezial- oder Sonderausbildung im Bereich:
    • Intensivpflege
    • Anästhesiepflege
    • Pflege bei Nierenersatztherapie
    • Pflege im Operationsbereich
    • Krankenhaushygiene
Verantwortlich für diese Seite:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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