Nostrifikation - Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf
Zuständige Behörde für nicht EU- oder EWR-Staatsangehörige
- Amt der Wiener Landesregierung
- 3., Thomas-Klestil-Platz 8
- Telefon: +43 1 4000 - 40824 oder 40825
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
ist zuständig für die Anerkennung Ihrer Ausbildung, wenn Sie nicht EU- oder EWR-Staatsangehöriger sind und Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, oder beabsichtigen entweder
- den Wohnsitz,
- den Berufssitz,
- den Dienstort oder
- den Ort der beruflichen Tätigkeit in Wien zu begründen
und eine Ausbildung im Ausland erworben haben als:
- Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger
- Diplomierte/r Kinderkrankenschwester/pfleger
- Diplomierte/r psychiatrische/r Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger
- Pflegerhelferin/Pflegehelfer
- Sanitätshilfsdienst
- Medizinische Masseurin/medizinischer Masseur
- Heilmasseurin/Heilmasseur
- medizinisch-technischer Fachdienst
- Sanitäterin/Sanitäter
- Spezial- oder Sonderausbildung im Bereich:
- Intensivpflege
- Anästhesiepflege
- Pflege bei Nierenersatztherapie
- Pflege im Operationsbereich
- Krankenhaushygiene
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
Kontaktformular
