Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen (Mindestsicherung)

Die Mietbeihilfe für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher wird von der Stadt Wien monatlich gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen unterschritten wird:

Mietbeihilfenobergrenzen 2012

  • Ein bis zwei Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 289 Euro
  • Drei bis vier Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 303 Euro
  • Fünf bis sechs Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 321 Euro
  • Ab sieben Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 338 Euro

Berechnungsbeispiele

Beispiele

Euro pro Ein-Personen-Haushalt

Euro pro Ehepaar

1. Erwachsene/r

773,26

579,95

2. Erwachsene/r

0,00

579,95

Miete maximal

184,60

184,60

abzüglich Einkommen (zum Beispiel Mindestpension)

- 773,26

- 1.159,90

Mindestsicherung – Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen maximal

184,60

184,60

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Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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