Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen (Mindestsicherung)
Die Mietbeihilfe für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher wird von der Stadt Wien monatlich gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen unterschritten wird:
Mietbeihilfenobergrenzen 2012
- Ein bis zwei Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 289 Euro
- Drei bis vier Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 303 Euro
- Fünf bis sechs Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 321 Euro
- Ab sieben Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner: 338 Euro
Berechnungsbeispiele
Beispiele |
Euro pro Ein-Personen-Haushalt |
Euro pro Ehepaar |
|---|---|---|
1. Erwachsene/r |
773,26 |
579,95 |
2. Erwachsene/r |
0,00 |
579,95 |
Miete maximal |
184,60 |
184,60 |
abzüglich Einkommen (zum Beispiel Mindestpension) |
- 773,26 |
- 1.159,90 |
Mindestsicherung – Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen maximal |
184,60 |
184,60 |
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Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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