Einreichungsvoraussetzungen beim "Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters"
Formale Voraussetzungen
Ärztenachweis
Dem Antrag sind wahlweise folgende Kopien beizulegen:
- Promotionsurkunde oder
- Nachweis über die Anerkennung als praktische Ärztin beziehungsweise Fachärztin oder praktischer Arzt beziehungsweise Facharzt oder
- Ärzteausweis.
Tierversuche
Sollen im Zuge des Projektes Tierversuche durchgeführt werden, ist eine entsprechende gültige Genehmigung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in Kopie beizulegen.
Ethikkommission
Im Fall einer Vorlage des Projektes bei der Ethikkommission ist dem Antrag ein endgültig positiver Beschluss der Kommission in Kopie beizulegen.
Zustimmungserklärungen
Schriftliche Zustimmungserklärungen zur Durchführung der Projekte:
- Bei Projekten, die im AKH durchgeführt werden sollen, ist dem Antrag grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung der Vorständin beziehungsweise des Vorstandes der jeweiligen Universitätsklinik beziehungsweise des Universitätsinstitutes beizulegen.
- Bei Einrichtungen, die in klinische Abteilungen strukturiert sind, ist auch die schriftliche Zustimmung der Klinischen Abteilungsleiterin beziehungsweise des Klinischen Abteilungsleiters erforderlich.
- Bei Einrichtungen, die einer Universitätsklinik zugeordnet sind, ist auch die schriftliche Zustimmung der Abteilungsvorständin beziehungsweise des Abteilungsvorstandes beizulegen.
- Bei Projekten, die in allen anderen Krankenanstalten beziehungsweise Instituten oder Gesundheitseinrichtungen durchgeführt werden sollen, ist dem Antrag eine schriftliche Zustimmung der Abteilungsvorständin beziehungsweise Institutsvorständin oder des jeweiligen Abteilungsvorstandes beziehungsweise Institutsvorstandes oder der Leiterin oder des Leiters der Gesundheitseinrichtung beizulegen.
Geräteanschaffung
"Infrastruktur" und "Grundausstattung" der Forschungsstätte, sowie PCs, Laptops, Drucker, Büroausstattung und ähnliches, werden vom Fonds grundsätzlich nicht gefördert.
Sollten für das Projekt medizinisch-technische oder technische Geräte angekauft und diese in einem Krankenhaus (Klinik, Abteilung, dazugehörigem Institut) betrieben werden, ist eine schriftliche Genehmigung der jeweiligen Ärztlichen Direktorin beziehungsweise des jeweiligen Ärztlichen Direktors erforderlich.
Im Fall einer beabsichtigten Verwendung derartiger Geräte an einem Institut, das nicht zu einem Krankenhaus gehört oder an anderen Institutionen, ist eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Leiterin beziehungsweise des jeweiligen Leiters erforderlich.
Diese Bestätigung sollte beinhalten:
- das Einverständnis für die Installierung der Geräte, auch im Hinblick auf die Folgekosten;
- eine Aussage darüber, ob diese Geräte nach Abschluss des Forschungsprojektes in das Eigentum des Krankenhauses beziehungsweise des Institutes übernommen werden.
Der Detailkalkulation (Beilage zwei des Antrages) sind pro Gerät jeweils zwei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen beizufügen beziehungsweise eine Begründung, falls dies nicht möglich ist.
Finanzielle Abwicklung der Fördermittel
Wird das Projekt gefördert, muss für dessen finanzielle Abwicklung ein eigenes Girokonto oder ein Konto bei der Finanzabteilung der MUW (bei § 26 UG - Projekten) eröffnet werden. Über dieses Konto dürfen ausschließlich die vom Fonds gewährten finanziellen Mittel verrechnet werden.
Sachaufwand
Die Ausbezahlung des Sachaufwandes erfolgt nach entsprechend vorgelegten Rechnungen oder nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsstelle des Fonds.
Personalanstellung
Wenn die Leiterin beziehungsweise der Leiter des Forschungsprojektes für dessen Durchführung Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anstellen, haben sie als Arbeitsgeberin beziehungsweise Arbeitgeber zu fungieren und alle daraus resultierenden Verpflichtungen zu tragen. Der Fonds akzeptiert ausschließlich schriftliche Werk- und Dienstverträge. Die Ausbezahlung des Personalaufwandes erfolgt entsprechend den Verträgen und Honorarnoten, die der Geschäftsstelle des Fonds vorgelegt werden müssen.
Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
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