Rattenprävention und -bekämpfung
Ratten sind sehr intelligente und aktive Tiere. Durch die kurze Tragzeit und die Wurfzahl von vier bis zwölf Jungen pro Weibchen alle drei bis vier Wochen vermehren sie sich in kürzester Zeit um ein Vielfaches. Sie dringen überall ein, fressen alles an und können sich sogar durch Mauern und Holzwände arbeiten, um in Wohnungen zu gelangen.
Mit dem Schmutz auf ihrem Fell und mit ihren Exkrementen verunreinigen sie den menschlichen Wohnbereich. Sie übertragen zahlreiche Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose.
Um ein Überhandnehmen der Ratten in Wien zu verhindern, sind die Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer verpflichtet, vorbeugende und Ratten bekämpfende Maßnahmen zu setzen:
- Regelmäßige Nachschau durch befugte Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer
- Bekämpfungsmaßnahmen (Köderauslegung) bei Rattenbefall oder der Gefahr eines solchen durch beauftragte Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer
Informationen erteilt die MA 40 – Fachbereich Gesundheitsrecht
Rattenverordnung
Seit 2005 stellt die Rattenverordnung den Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümern frei, welche Firma sie mit den Nachschauen und den Bekämpfungsmaßnahmen beauftragen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer und die beauftragten Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer haben die Nachweise über die Nachschauen und die Bekämpfungsmaßnahmen drei Jahre zur Einsichtnahme durch Organe des Magistrats bereitzuhalten beziehungsweise über Aufforderung vorzulegen. Bei Gefahr im Verzug kann der Magistrat der Stadt Wien Sofortmaßnahmen anordnen. Die dabei anfallenden Kosten sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Liegenschaften, von denen die Gefahr ausgeht, zu bezahlen.
Kontakt
- Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
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Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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