Eichenprozessionsspinner-Verordnung
Bei den Eichenprozessionsspinnern handelt es sich um rund drei Zentimeter große Schmetterlingsraupen. Sie treten Anfang Mai bis Ende Juli auf. Die Raupenhüllen besitzen mikroskopisch kleine, giftige Haare mit Widerhaken. Diese können Juckreiz, Rötungen und stark juckende Hautausschläge bei Menschen auslösen. Selbst das Einatmen der vom Wind vertragenen Raupenhaare kann zu schweren Asthmaanfällen führen. Begleitend können Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auftreten.
Schutz und Bekämpfung
Im öffentlichen Bereich werden von den Wiener Stadtgärten (MA 42) entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer sollten rechtzeitig Präventivmaßnahmen setzen. Der Einsatz von Insektiziden muss sorgfältig abgewogen werden. Auf die Belange von Naturschutz und Wasserschutz ist Rücksicht zu nehmen. Vor der Anwendung sollte daher immer der Rat von Fachleuten, der Landesinnung Wien der Schädlingsbekämpfer, eingeholt werden. Bei Bäumen auf Privatgrund geben private Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer Auskunft.
Rechtliche Folgen bei drohender Gesundheitsgefährdung
Wenn es zu einer unmittelbar drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen kommt, kann der Magistrat der Stadt Wien gemäß der Eichenprozessionsspinner-Verordnung Sofortmaßnahmen anordnen.
Diese reichen von
- der räumlichen Absicherung,
- dem Absaugen der Raupen beziehungsweise der Nester durch spezielle Industriestaubsauger
- bis zum Verbrennen durch Abflammen.
Die dabei anfallenden Kosten sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Liegenschaften, von denen die Gefahr ausgeht, zu bezahlen. Diese dem Magistrat zu ersetzenden Kosten können weitaus höher ausfallen als die Kosten, die den Eigentümerinnen und Eigentümern durch rechtzeitiges Spritzen befallener Bäume erwachsen.
Kontakt
- Labors für Umweltmedizin (MA 39)
- Telefon: + 43 1 404 13-87800
- Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.30 Uhr
- Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
- Telefon: + 43 1 4000-40804 oder 40805
- Montag bis Freitag von 9 bis 14.30 Uhr
Weiterführende Informationen
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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