Eichenprozessionsspinner-Verordnung

Eichenprozessionsspinner-Falter

Bei den Eichenprozessionsspinnern handelt es sich um rund drei Zentimeter große Schmetterlingsraupen. Sie treten Anfang Mai bis Ende Juli auf. Die Raupenhüllen besitzen mikroskopisch kleine, giftige Haare mit Widerhaken. Diese können Juckreiz, Rötungen und stark juckende Hautausschläge bei Menschen auslösen. Selbst das Einatmen der vom Wind vertragenen Raupenhaare kann zu schweren Asthmaanfällen führen. Begleitend können Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auftreten.

Schutz und Bekämpfung

Im öffentlichen Bereich werden von den Wiener Stadtgärten (MA 42) entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer sollten rechtzeitig Präventivmaßnahmen setzen. Der Einsatz von Insektiziden muss sorgfältig abgewogen werden. Auf die Belange von Naturschutz und Wasserschutz ist Rücksicht zu nehmen. Vor der Anwendung sollte daher immer der Rat von Fachleuten, der Landesinnung Wien der Schädlingsbekämpfer, eingeholt werden. Bei Bäumen auf Privatgrund geben private Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer Auskunft.

Rechtliche Folgen bei drohender Gesundheitsgefährdung

Wenn es zu einer unmittelbar drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen kommt, kann der Magistrat der Stadt Wien gemäß der Eichenprozessionsspinner-Verordnung Sofortmaßnahmen anordnen.

Diese reichen von

  • der räumlichen Absicherung,
  • dem Absaugen der Raupen beziehungsweise der Nester durch spezielle Industriestaubsauger
  • bis zum Verbrennen durch Abflammen.

Die dabei anfallenden Kosten sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Liegenschaften, von denen die Gefahr ausgeht, zu bezahlen. Diese dem Magistrat zu ersetzenden Kosten können weitaus höher ausfallen als die Kosten, die den Eigentümerinnen und Eigentümern durch rechtzeitiges Spritzen befallener Bäume erwachsen.

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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