Entlehnung, Entlehnfristen und Verlängerung - Büchereien Wien
Das vielfältige Angebot an Medien kann entlehnt oder in der Bücherei genutzt werden. Für die Entlehnung und die Vorbestellung von Medien sowie die Verlängerung der Entlehnfrist im persönlichen Entlehnkonto ist eine Einschreibung erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Büchereien Wien unterstützen mit ihrem breiten Wissen und individuellen Detailqualifikationen.
- Entlehnung
- Verlängerung der Entlehnfrist
- Versäumnisgebühr
- Ermäßigte Jahreskarte
- Befreiung von der Jahresgebühr
- Verlust der Büchereikarte
Entlehnung
- Pro Büchereikarte können maximal 25 Medien entlehnt werden. Davon dürfen maximal zwölf CDs, vier CD-ROMs, vier DVD-ROMs, sechs DVDs, vier Konsolenspiele, vier Blu Ray-Discs sowie vier Medienpakete (Sprachkurse et cetera) sein. Medienpakete zählen als ein Exemplar, egal aus wie vielen Teilen das Paket besteht.
- Die Entlehnfrist für DVDs, Videos, Blu Ray-Discs sowie Konsolenspiele beträgt zwei Wochen. Alle anderen Medien können für jeweils vier Wochen entlehnt werden.
- Nachschlagewerke sind mit dem Vermerk "nicht entleihbar" etikettiert und können nicht entlehnt werden. In zahlreichen Büchereien gibt es eine Kopiermöglichkeit.
- Während die Nutzung der Medien vor Ort kostenlos ist, sind für das Entlehnservice Gebühren zu entrichten.
- Der Besitz einer Jahreskarte berechtigt zu beliebig vielen entgeltfreien Entlehnungen von Büchern, Zeitschriften und CDs ein ganzes Jahr lang.
Zu beachten: Es wird gebeten, in der Hauptbücherei am Gürtel und der Zweigstelle Philadelphiabrücke ausschließlich an den Selbstverbuchungsgeräten zu entlehnen. Medien sollten vor der Ausleihe auf ihre Vollständigkeit überprüft werden.
Verlängerung der Entlehnfrist
Die Entlehnfrist kann maximal zwei Mal verlängert werden, wenn für das Medium zum Zeitpunkt der angeforderten Verlängerung keine Vorbestellung vorliegt.
Die Verlängerung der Entlehnfrist (nur für Medien, deren Entlehnfrist noch nicht abgelaufen ist) ist wie folgt möglich:
- Persönlich in einer Zweigstelle der Büchereien Wien
- Telefonisch in einer Zweigstelle der Büchereien Wien (Bei einer telefonischen Verlängerung wird kein Beleg ausgehändigt.)
- Beim bibliothekarischen Auskunftsdienst unter der Telefonnummer +43 1 4000-84500 von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr oder per E-Mail unter bib.auskunft@buechereien.wien.at
- Im Online-Katalog der Büchereien Wien kann rund um die Uhr verlängert werden.
Zu beachten: Mit einer Tageskarte sind, im Gegensatz zur Jahreskarte, Verlängerung und Online-Vorbestellungen nicht möglich.
Versäumnisgebühr
Bei Überschreitung der Entlehnfristen werden 0,20 Euro Versäumnisgebühr pro Tag und entlehntem Medium verrechnet.
Erinnerungs-E-Mail vor Ablauf der Leihfrist
Um vor Ablauf der Leihfrist an den Termin erinnert zu werden, ist die Bekanntgabe der E-Mail-Adresse erforderlich. Die E-Mail-Adresse kann im Online-Katalog der Büchereien Wien oder persönlich in den Zweigstellen der Bücherein Wien bekanntgegeben werden. Vier Tage vor Ablauf der Frist wird eine E-Mail zugeschickt, die an den Abgabetermin erinnert. So können die entlehnten Medien rechtzeitig verlängert oder zurückgegeben werden.
Hilfe zum Online-Katalog der Büchereien Wien: E-Mail-Benachrichtigung
Ermäßigte Jahreskarte
Eine ermäßigte Jahreskarte um 3,70 Euro erhalten
- Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (bis dahin ist die Jahreskarte kostenlos) bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Schulbesuchsnachweis, Studienbestätigung erforderlich),
- Zivil- und Präsenzdiener und
- Personen mit geringem Einkommen (Mobilpass oder Kulturpass beziehungsweise Sozialpass "A" oder "P" erforderlich).
Befreiung von der Jahresgebühr
Kinder, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Institutionen, die einen Kinder- und Jugendbetreuungszweck verfolgen (zum Beispiel Schulen und Kindergärten) sind von der Jahresgebühr befreit.
Verlust der Büchereikarte
Es wird gebeten, den Verlust oder Diebstahl der Büchereikarte sofort telefonisch oder persönlich in einer Zweigstelle der Büchereien Wien zu melden. Mit der Vorlage eines Lichtbildausweises wird gegen eine Gebühr von 3,70 Euro eine neue Büchereikarte ausgestellt.
Verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden. In diesem Fall fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von einem Euro an.
Bildung und außerschulische Jugendbetreuung (Magistratsabteilung 13)
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