Aufgaben der Zertifizierungsstelle für Bauprodukte - WIEN-ZERT

CE-Kennzeichnung

CE-Zeichen

Als zugelassene Stelle (notified certification body) nach der Bauproduktenrichtlinie (Notifizierungs-Nummer: 1139) ist die Zertifizierungsstelle befugt, EG-Konformitätszertifikate und Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) im Rahmen der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten auszustellen.

Bauproduktenrichtlinie


ÜA-Kennzeichnung

ÜA-Zeichen

Als ermächtigte Stelle gemäß der Baustoffliste ÖA ist die Zertifizierungsstelle berechtigt, Übereinstimmungszeugnisse für die ÜA-Kennzeichnung auszustellen.

Die Zertifizierungsstelle ist zugelassene Stelle im Rahmen des Sonderverfahrens gemäß Artikel 16 Bauproduktenrichtlinie für die Ausstellung von Übereinstimmungszertifikaten für in Österreich hergestellte Bauprodukte, die für die Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen sind.


freiwilliger (gesetzlich nicht geregelter) Bereich

Der Nachweis, dass ein Baustoff oder Bauteil oder eine anzuwendende Bauart den Erfahrungen der technischen Wissenschaften entspricht und brauchbar ist (Anforderung der Bauordnung für Wien), kann durch einen Konformitätsnachweis auf freiwilliger Basis erbracht werden, sofern nicht andere gesetzliche Vorschriften (CE-, ÜA-Kennzeichnung) anzuwenden sind.

Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, für den gesetzlich nicht geregelten Bereich eine Konformitätsbescheinigung anzubieten, die einem Bauproduktehersteller den Nachweis der Übereinstimmung seines Produktes, seiner WPK oder von Personal mit festgelegten Anforderungen ermöglicht.

Verantwortlich für diese Seite:
Amt der Wiener Landesregierung - Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
Kontaktformular