Umstellung auf einheitliche europäische Zahlungsverfahren (SEPA)
Ab 1. Februar 2014 wird es in ganz Europa einen vereinheitlichten Zahlungsverkehr geben, die sogenannte "Single Euro Payments Area (SEPA)", übersetzt "einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Ab diesem Datum sind sowohl Einzahlungen als auch Auszahlungen nur mehr in einer europaweit gültigen Form zulässig. Der Zahlungsverkehr der Stadt Wien wird bis zum 1. Februar 2014 Schritt für Schritt auf den neuen europäischen Standard umgestellt.
Um dieses einheitliche europäische Zahlungsverfahren zu erreichen, werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch "Internationale Bankkontonummern (IBAN)" und "Internationale Bankleitzahlen (BIC)" ersetzt. Die persönliche IBAN und der BIC sind auf Kontoauszügen ersichtlich oder bei der kontoführenden Bank zu erfragen.
Neuerungen
SEPA-Lastschriftverfahren
Einzugsermächtigungen werden künftig durch sogenannte "SEPA-Mandate" ersetzt. Bürgerinnen und Bürger, die der Stadt Wien eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen derzeit nichts zu unternehmen. Rechtzeitig vor der Änderung wird die Stadt Wien auf ihre Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner zukommen und Informationen zur SEPA-Lastschrift bekanntgeben. Sobald neue Formulare zum Download bereitstehen, werden sie auf wien.at veröffentlicht.
Online-Überweisung
Bürgerinnen und Bürger, die SEPA-Zahlungsanweisungen von der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) erhalten, können auch im Online-Banking-System ihrer Bank Überweisungen mittels IBAN und BIC durchführen. Die SEPA-Zahlungsanweisung ist am geänderten Aussehen und den neuen internationalen Begriffen erkennbar. Die bisherigen "Kundendaten" werden durch die "Zahlungsreferenz" ersetzt. Nur durch Angabe dieser Daten, die aus einer Rechnung oder Ähnlichem zu entnehmen sind, kann die Zuordnung der Zahlung gewährleistet werden. Andernfalls kann sich die Bearbeitung verzögern.
Bei elektronischen Zahlungsaufträgen ist die IBAN zur Gänze ohne Leerzeichen einzugeben. Auf den Vordrucken der Magistratsabteilung 6 wird zur leichteren Lesbarkeit der IBAN in Blöcken zu je vier Zeichen angedruckt.
Zahlungsanweisung
Die Zahlungsanweisung ersetzt die bisher verwendeten Belege (Zahlschein, Erlagschein, Überweisung, EU-Standard-Überweisung). Für SEPA-Zahlungsanweisungen gelten dieselben Regeln wie für die bisherigen Zahlscheine. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN und BIC ersetzt. Die "Zahlungsreferenz" löst den Begriff "Kundendaten" ab. Bis zur vollständigen Umsetzung am 1. Februar 2014 werden sowohl Euro-Zahlscheine als auch SEPA-Zahlungsanweisungen von der Magistratsabteilung 6 ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Banken nur mehr SEPA-Zahlungsanweisungen entgegengenommen.
Hinweis für die Zahlungsanweisung
IBAN EmpfängerIn: zur leichteren Lesbarkeit in Blöcken zu vier Zeichen angegeben (siehe auch Text "Online-Überweisung").
Aufbau des Verwendungszwecks:
- Zahlungsreferenz = Nummer zur eindeutigen Zuordnung der Zahlung in der Buchhaltung
- Art der Aussendung (zum Beispiel Rechnung) und nähere Bezeichnung des Geschäftsfalls
- Geschäftspartnername
- Zahlungsfrist und codierte Dienststelle der Stadt Wien
Download
SEPA-Folder 2012: 900 KB PDF - Österreichische Nationalbank
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Rechnungs- und Abgabenwesen (Magistratsabteilung 6)
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