Zahlung über ein Geldinstitut

Bei der Zahlung von Forderungen der Stadt Wien über ein Geldinstitut stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Zahlschein auf Laptop, Hand mit Mouse

Einzugsermächtigung

Mit einer Einzugsermächtigung berechtigen Sie die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6), fällige Zahlungen vom angegebenen Konto einzuziehen. Die kontoführende Bank darf diese vorgelegten Lastschriften einlösen, hat jedoch keine Verpflichtung zur Einlösung (beispielsweise bei ungedeckten Konten).

Innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag haben Sie das Recht - ohne Angabe von Gründen - die Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen. Ihre Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf. Bitte beachten Sie, dass Abbuchungen derzeit nur von österreichischen Bankverbindungen vorgenommen werden können.

Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken

Sie können für verschiedenste Forderungen Einzugsermächtigungen erteilen. Für die einzelnen Forderungsarten steht nachfolgendes Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung.

Die Angaben für die Bezeichnung der Forderungsart, die Kundennummer oder -nummern sowie die Angaben für den Ordnungsbegriff entnehmen Sie bitte der jeweilig letzten Zusendung (Lastschriftanzeige, Rechnung und Ähnliches).

Bitte beachten Sie dabei die Einschränkungsmöglichkeiten innerhalb einer Forderungsart (beispielsweise nur für eine bestimmte Liegenschaft).

Online-Überweisung

Sind Sie durch Ihre Bank zur Teilnahme am Online-Banking berechtigt, können Sie Ihre Zahlungen an die Stadt Wien auch mittels Online-Überweisung durchführen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Feld "Kundendaten" nur mit gültigen Kundendaten aus Ihrer Rechnung oder Ähnlichem ausfüllen. Andernfalls kann sich die Bearbeitung verzögern.

Bezahlservice

Mit dem Bezahlservice können Sie Forderungen der Stadt Wien noch schneller und bequemer bezahlen. Forderungen, die über das Bezahlservice beglichen werden können, sind auf dem jeweiligen Dokument mit "eBezahlen" gekennzeichnet. Durch die Eingabe der Kundendaten wird die Forderung detailliert dargestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung nur mit deaktiviertem Pop-up-Blocker durchgeführt werden kann. Kontrollieren Sie deshalb Ihre Interneteinstellungen im Browsermenü (Pop-up-Blocker).

Nach Auswahl der jeweiligen Zahlungsart erscheint ein mit den für die Verrechnung notwendigen Kundendaten vorausgefülltes Überweisungsformular. Dieses ist durch die Eingabe einer TAN, der Kreditkartennummer oder Ähnlichem zu bestätigen.

Um unser Service stetig zu verbessern, wird der Katalog der auszuwählenden Zahlungsarten laufend erweitert.

Zahlschein

In den vergangenen Jahren ist die Akzeptanz der Zahlscheine massiv zurückgegangen. Unsere Kundinnen und Kunden nutzen vermehrt alternative Zahlungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Einzüge und Internet-Banking. Wir stellen daher aus ökonomischen Gründen standardmäßig keine Zahlscheine aus.

Sollten Sie dennoch Vordrucke benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit einer unserer Buchhaltungsabteilungen auf. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie auch bei der Codierung der Zahlungen mit Ihren Kundendaten.

Informationen zu BIC und IBAN

Mit dem BIC und der IBAN können Sie bei Zahlungen aus dem Ausland mit günstigeren Inlandszahlungsverkehrskosten Ihres Heimatlandes rechnen.

  • BIC ist die Abkürzung für "Bank Identification Code", übersetzt "Bank-Identifizierungscode".
  • IBAN ist die Abkürzung für "International Bank Account Number", übersetzt "Internationale Bankkontonummer".

Zusammensetzung der IBAN

Die IBAN kann bis zu 34 Stellen lang sein, in Österreich hat sie 20 Stellen.

  • Stelle 1 bis 2: Länderkennzeichen
  • Stelle 3 bis 4: Prüfziffer
  • Stelle 5 bis 9: Bankleitzahl
  • Stelle 10 bis 20: Kontonummer

Bitte beachten Sie die korrekte Schreibweise der IBAN.

Bei elektronischen Zahlungsaufträgen ist die IBAN zur Gänze ohne Leerzeichen einzugeben. Bei handschriftlichen Aufträgen ist zur leichteren Lesbarkeit die Darstellung der IBAN in Blöcken zu je vier Zeichen möglich.

Verantwortlich für diese Seite:
Rechnungs- und Abgabenwesen (Magistratsabteilung 6)
Kontaktformular