Berechnung der Ortstaxe für Wien

Wenn Sie eine Unterkunft vorübergehend vermieten, müssen Sie eine Steuer, die sogenannte Ortstaxe, bezahlen.

Umsatzsteuerpflichtige Aufenthalte

Berechnungsgrundlage: Entgelt ohne Frühstück inklusive Umsatzsteuer und Ortstaxe

Umsatzsteuerbefreite Aufenthalte

Berechnungsgrundlage: Entgelt ohne Frühstück inklusive Ortstaxe

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