Aus- und Fortbildung in der Berufsfeuerwehr
Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildung
Übung
Einstellungsvoraussetzungen
Der Dienst der Feuerwehr Wien steht Männern und Frauen offen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestalter von 20 Jahren, Höchstalter von 26 Jahren
- Staatsbürgerschaft in einem EU-Land
- Einwandfreier Leumund (kein Strafregistereintrag)
- Positiver Abschluss diverser Eignungstests
Ausbildung
Die gesamte Ausbildung zum/zur vollwertigen Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau (Dienstgrad: Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau) dauert vier bis fünf Jahre. Sie umfasst folgende Kurse:
Grundausbildung
Umweltschutzausbildung (Schadstoffkurs)
Technischer Hilfsdienst-Kurs
Branddienstkurs
Für die Leistung bei den Pflichtkursen und den Chargenschulen werden Punkte vergeben. Diese sind ein Kriterium für den dienstlichen Werdegang des/der Feuerwehrbeamt/in.
Entsprechend dem Ausbildungsstand werden die Feuerwehrleute auf Posten innerhalb der Löschgruppe eingeteilt. Ab dem Chargendienstgrad muss das Fachwissen weiter vermittelt werden. Die Feuerwehrleute müssen dann als Ausbildner/innen fungieren. Praktisch beteiligen sich viele Oberfeuerwehrleute als Hilfsausbildner/innen an der Ausbildung.
Die Vorgabe des Ausbildungsinhaltes, Verwaltung, Material und die Prüfung erfolgt durch aufgabenbezogene Ausbildungsreferate. Diese stellen die Schnittstelle zur Ausrüstungsseite dar.
Übung
Zumindest einmal in der Woche findet auf jeder Wache eine Gesamtübung statt. Alle diensthabenden Beamt/innen nehmen an dieser teil. Die Gesamtübungen dienen auch dem Kennenlernen von neuen Geräten.
Für den Ernstfall trainieren Feuerwehrleute im Brandübungshaus.
© Foto: MA 68
Berufsfeuerwehr der Stadt Wien (Magistratsabteilung 68)
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