Einheitlicher Ansprechpartner - EAP

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Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) ist eine Servicestelle zur Unterstützung bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.

Die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Der EAP

  • stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen bereit und
  • nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen weiter.

Langen beim EAP schriftliche Anbringen ein, werden diese im Sinne des § 6 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weitergeleitet oder der Einschreiter wird an diese verwiesen.

Zusätzlich werden den Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringern sowie den Dienstleistungsempfängerinnen und Dienstleistungsempfängern Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Rechtsschutzeinrichtungen sowie Verbänden und Organisationen zur Verfügung gestellt.

Das EAP-Portal schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht den Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringern auch, Formalitäten aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können.

"Dienstleistung" ist jede von Artikel 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfasste selbständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird.

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EAP Wien
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