ZiviltechnikerIn - Verzichtserklärung Befugnis
Allgemeine Informationen
Der Verzicht ist jederzeit möglich.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt
EAP Wien
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