ZiviltechnikerIn - Verlegung des Sitzes

Allgemeine Informationen

Die Ziviltechnikerin/der Ziviltechniker muss eine Kanzleisitzverlegung der zuständigen Stelle binnen zwei Wochen anzeigen.

Fristen

Die Verlegung des Sitzes ist innerhalb von zwei Wochen der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer anzuzeigen.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Zuständige Stelle

Die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt

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