ZiviltechnikerIn - Verlegung des Sitzes
Allgemeine Informationen
Die Ziviltechnikerin/der Ziviltechniker muss eine Kanzleisitzverlegung der zuständigen Stelle binnen zwei Wochen anzeigen.
Fristen
Die Verlegung des Sitzes ist innerhalb von zwei Wochen der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer anzuzeigen.
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt
EAP Wien
Kontaktformular