ZiviltechnikerIn - Ruhen der Befugnis wegen Dienstverhältnis
Allgemeine Informationen
Der Eintritt in den öffentlichen oder privaten Dienst hat das unverzügliche Ruhen der Befugnis zur Folge.
Fristen
Das Ruhen der Befugnis ist der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt
EAP Wien
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