ZiviltechnikerIn - Verleihung der Befugnis
Allgemeine Informationen
Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verliehen.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Eidesstattliche Erklärung, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kosten
- Antrag
- 47,30 Euro
- Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
- Bescheid
- 83,60 Euro Bundesgebühr
- 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe
HINWEIS Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
Rechtsgrundlagen
§§ 5, 12 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG 1993)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte Ziviltechnikerprüfung
- Handlungsfähigkeit
- Konkursfreiheit
- Zuverlässigkeit
Zuständige Stelle
Die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei liegen soll
EAP Wien
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