ZiviltechnikerIn - Ziviltechnikerausweis Ausstellung
Allgemeine Informationen
Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Voraussetzungen
Die Befugnis
Zuständige Stelle
Die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt
EAP Wien
Kontaktformular