Wirtschaftstreuhandberufe - Fachprüfung - Zulassung - Entscheidung über Antragstellung
Allgemeine Informationen
Über den Antrag auf Zulassung zu einer Fachprüfung hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Bescheid zu entscheiden.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Abs 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung
Zuständige Stelle
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
EAP Wien
Kontaktformular