Wirtschaftstreuhandberufe - Festsetzung der Umsatzgebühren
Allgemeine Informationen
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist zur Überprüfung der übermittelten Umlagenerklärungen berechtigt. In diesem Zusammenhang sind die Mitglieder verpflichtet, die für die Überprüfung der Umlagenerklärungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Belege vorzulegen.
HINWEIS Kommt ein Mitglied seinen Pflichten nicht nach, muss die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Umsatzgebühr des betreffenden Mitgliedes schätzen und mit Bescheid vorschreiben.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Belege und Auskünfte bezüglich der übermittelten Umlagenerklärung.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kosten
Bescheid
14,30 Euro Bundesgebühr
Rechtsgrundlagen
§§ 168 Abs 8 bis 10 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
Verfahrensablauf
Die Umsatzgebühren werden von der zuständigen Stelle mit Bescheid festgesetzt.
HINWEIS Gegen einen solchen Bescheid kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Über die Berufung hat der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu entscheiden.
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
EAP Wien
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