Wirtschaftstreuhandberufe - Fortführung Kanzlei einer verstorbenen berufsberechtigten Person

Allgemeine Informationen

Fortführungsberechtigte, welche die Fortführung der Kanzlei einer verstorbenen Berufsberechtigten/eines verstorbenen Berufsberechtigten beabsichtigen, haben einen diesbezüglichen Antrag zu stellen.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die Genehmigung zur Fortführung einer Kanzlei zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Über die Genehmigung oder Untersagung der Fortführung einer Kanzlei hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder einen Bescheid zu erlassen.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlagen

  • § 111 Abs 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
  • § 112 Abs 5 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Zuständige Stelle

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder

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