Wirtschaftstreuhandberufe - Feststellung über das Vorliegen der Eigenschaft als BerufsanwärterIn
Allgemeine Informationen
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat auf Grund einer Anmeldung als Berufsanwärterin/Berufsanwärter mit Bescheid festzustellen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter gegeben ist.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kosten
Bescheid
- 14,30 Euro Bundesgebühr
Rechtsgrundlagen
§ 55, 57 Abs 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)
Verfahrensablauf
Die zur Feststellung der Eigenschaft als Berufsanwärterin/Berufsanwärter notwendige Meldung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Voraussetzungen
Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder schriftlich anmelden und
- die Reife- oder Studienberechtigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und
- fachliche Tätigkeiten überwiegend bei Wirtschaftstreuhänderinnen oder Wirtschaftstreuhändern ausüben.
Zusätzliche Informationen
Information der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zum Prüfungswesen ? Berufsanwärterin/Berufsanwärter
Zuständige Stelle
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
EAP Wien
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