Maß- und Eichwesen - Betrieb einer öffentlichen Wägeanstalt
Allgemeine Informationen
Öffentliche Wägeanstalten sind Rechtsträger, welche zu Abwägungen von Erzeugnissen und der Ausstellung von Bescheinigungen über das Wägeergebnis von der Eichbehörde durch Bescheid ermächtigt worden sind.
Fristen
Keine Angaben
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
- Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- Jedes Eichamt
EAP Wien
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