Maß- und Eichwesen - Betrieb einer öffentlichen Wägeanstalt

Allgemeine Informationen

Öffentliche Wägeanstalten sind Rechtsträger, welche zu Abwägungen von Erzeugnissen und der Ausstellung von Bescheinigungen über das Wägeergebnis von der Eichbehörde durch Bescheid ermächtigt worden sind.

Fristen

Keine Angaben

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Zuständige Stelle

  • Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
  • Jedes Eichamt

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