Tierärzteausweis - Erhalt
Allgemeine Informationen
Für die Aufnahme jeder tierärztlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Tierärzteliste und der Erhalt des gleichzeitig mit der Eintragung ausgestellten Tierärzteausweises Voraussetzung.
- Gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste wird der Tierärzteausweis ausgestellt.
- Die Eintragung in die Tierärzteliste in Verbindung mit dem Tierärzteausweis berechtigt zur Berufsausübung in Österreich.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizuschließen:
- Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse (siehe Abschnitt "Voraussetzungen")
- Personalausweis
- 2 Lichtbilder
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen einzuhalten.
Kosten
Bei der Ausstellung des Tierärzteausweises fallen folgende Kosten an:
- Für die erstmalige Ausstellung: 20,35 Euro
- Für die Ausstellung von Duplikaten (etwa nach Verlust): 29,07 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 6 Tierärztegesetz
Verfahrensablauf
Ein eigener Antrag auf Ausstellung des Tierärzteausweises ist nicht erforderlich, da dieser gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste erfolgt. Eine Ausnahme dazu bildet der Antrag auf Ausstellung eines Duplikates.
Voraussetzungen
Siehe inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
Zuständig für das Verfahren ist die Österreichische Tierärztekammer.
EAP Wien
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