Persönliche Ausübung durch eine eigenberechtigte Person

Allgemeine Informationen

Die persönliche Gewerbeausübung ist von Personen, auf die im Erbwege oder aufgrund einer Schenkung auf den Todesfall mehr als die Hälfte des Gewerbebetriebes übergegangen ist und die bei der Gewerbeanmeldung den persönlichen Voraussetzungen nicht entsprechen mussten, nach Vollendung des 24. Lebensjahres der Behörde anzuzeigen.

Fristen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

  • Die Bezirkshauptmannschaft
  • In Statutarstädten: der Magistrat
    • In Wien: die Magistratischen Bezirksämter

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EAP Wien
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