Liquidationsbeendigung
Allgemeine Informationen
Die Liquidatorin/der Liquidator muss die Beendigung der Liquidation einer eingetragenen Personengesellschaft innerhalb von zwei Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.
Fristen
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Zuständige Stelle
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
EAP Wien
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