Liquidationsbeendigung

Allgemeine Informationen

Die Liquidatorin/der Liquidator muss die Beendigung der Liquidation einer eingetragenen Personengesellschaft innerhalb von zwei Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.

Fristen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

  • Die Bezirkshauptmannschaft
  • In Statutarstädten: der Magistrat
    • In Wien: die Magistratischen Bezirksämter

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EAP Wien
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