Auszug aus dem Gewerberegister - Antrag
Allgemeine Informationen
Im zentralen Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Auf Antrag muss eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden.
Über die gewerberechtlichen Eckdaten (insbesondere Name und Firma, Standort, gewerberechtliche Geschäftsführerin/gewerberechtlicher Geschäftsführer, Wortlaut der Gewerbeberechtigung) wird unbeschränkt Auskunft erteilt. Bei bestimmten Daten (z.B. Wohnort) muss die Auskunftswerberin/der Auskunftswerber ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kosten
- Antrag
- 14,30 Euro Bundesgebühr
- Auszug aus dem Gewerberegister
- 7,20 Euro Bundesgebühr
- 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Rechtsgrundlagen
§ 365e Abs 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Auskunftserteilung kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen.
Die gewerberechtlichen Eckdaten des zentralen Gewerberegisters werden auch im Internet zur Abfrage gegen Entrichtung eines privatrechtlichen Entgelts bereitgestellt. Die Abfrage kann über folgende durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ermächtigte Verrechnungsstellen getätigt werden:
- ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH
- EDV-Technik Dipl.-Ing. Went Gesellschaft m.b.H.
- HF Data Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
- IMD ? Informations-, Medien- und Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
- Jusline Österreich GmbH
- lexunited ? online information system GmbH
- ÖGIZIN GmbH ? Österreichische Gesellschaft für Information und Zusammenarbeit im Notariat
- Telekom Austria Aktiengesellschaft
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Zuständige Stelle
Jede Bezirksverwaltungsbehörde:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: das Magistratische Bezirksamt
EAP Wien
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