Akkreditierung als Eichstelle
Allgemeine Informationen
Bei bestimmten Messgeräten kann die Eichung durch eine akkreditierte Eichstelle vorgenommen werden. Jede physische oder juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes kann bei Erfüllung der Anforderungen akkreditiert werden.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung
Zuständige Stelle
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
EAP Wien
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