Akkreditierung als Eichstelle

Allgemeine Informationen

Bei bestimmten Messgeräten kann die Eichung durch eine akkreditierte Eichstelle vorgenommen werden. Jede physische oder juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes kann bei Erfüllung der Anforderungen akkreditiert werden.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Zuständige Stelle

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

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