Zulassung von Dosisüberwachungsstellen
Allgemeine Informationen
Die gemäß Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) vorgeschriebenen Dosisermittlungen sind von akkreditierten Prüfstellen und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zugelassenen Messstellen vorzunehmen. Die Voraussetzungen, die an eine solche Stelle zu setzen sind, werden in Anlage 1 zur Natürlichen Strahlenquellen-Verordnung festgelegt.
Fristen
Siehe Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Nach Einreichen des Antrages und der erforderlichen Unterlagen prüft die Behörde, ob die Vorraussetzungen der Anlage 1 erfüllt sind. Zulassungen werden nur auf fünf Jahre befristet erteilt, danach darf eine weitere Tätigkeit als Dosisüberwachungsstelle iSd NatStrV nur mit einer einschlägigen Akkreditierung als Prüfstelle erfolgen.
Voraussetzungen
Die Zulassung als Messstelle wird gemäß der NatStrV oder gemäß dem Akkreditierungsgesetz erteilt. Die in Anlage 1 zur NatStrV angeführten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Zuständige Stelle
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
EAP Wien
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