Bilanzbuchhaltungsberufe - Verzicht auf die Berufsberechtigung

Allgemeine Informationen

Berufsberechtigte sind berechtigt, auf ihre Berechtigung zur selbstständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes zu verzichten.

Fristen

Der Verzicht wird mit dem Datum wirksam, welches die/der Berufsberechtigte bestimmt hat, frühestens jedoch mit jenem Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugekommen ist.

Voraussetzungen

Schriftliche Verzichtserklärung

Zuständige Stelle

Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe

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EAP Wien
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