Bilanzbuchhaltungsberufe - Verzicht auf die Berufsberechtigung
Allgemeine Informationen
Berufsberechtigte sind berechtigt, auf ihre Berechtigung zur selbstständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes zu verzichten.
Fristen
Der Verzicht wird mit dem Datum wirksam, welches die/der Berufsberechtigte bestimmt hat, frühestens jedoch mit jenem Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugekommen ist.
Voraussetzungen
Schriftliche Verzichtserklärung
Zuständige Stelle
Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe
EAP Wien
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