Bilanzbuchhaltung - Fachpüfung - Prüfungsbefreiung
Allgemeine Informationen
Personen, die eine der Fachprüfung für Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter inhaltlich vergleichbare Fachprüfung bereits erfolgreich abgeschlossen haben, sind von der Ablegung der Fachprüfung befreit. Die Prüfungsbefreiung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
HINWEIS Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe stellt durch Bescheid fest, ob und welche Teile der Fachprüfung noch abzulegen sind. Gegen diesen Bescheid steht das Rechtsmittel der Berufung zu.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis einer der Fachprüfung für Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter inhaltlich vergleichbaren Prüfung
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kosten
- Es fallen keine Kosten für den Antrag an.
- Bescheid: 14,30 Euro Bundesgebühr
HINWEIS Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
Rechtsgrundlagen
§§ 21, 22, 23, 24 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich in deutscher Sprache bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Voraussetzungen
Antrag auf Prüfungsbefreiung
Zuständige Stelle
Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe
HINWEIS Über die Berufung hat der Landeshauptmann zu entscheiden.
EAP Wien
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