Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderungsmeldung
Allgemeine Informationen
Natürliche Personen, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben oder Gesellschaften sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Fristen
Änderungsmeldungen müssen binnen eines Monats mitgeteilt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten für die Meldung an.
Rechtsgrundlagen
§ 79 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG)
Verfahrensablauf
Die Meldung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Voraussetzungen
Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften)
Zuständige Stelle
Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe
EAP Wien
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