Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderungsmeldung

Allgemeine Informationen

Natürliche Personen, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben oder Gesellschaften sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Fristen

Änderungsmeldungen müssen binnen eines Monats mitgeteilt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Meldung an.

Rechtsgrundlagen

§ 79 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG)

Verfahrensablauf

Die Meldung kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Voraussetzungen

Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften)

Zuständige Stelle

Die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe

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