Befugungsverfahren für Sachverständige
Allgemeine Informationen
Das Befugungsverfahren für Sachverständige ist eine Anforderungsprüfung für Stellen, die für Emissionsmessungen und die Überwachung von Anlagen hinsichtlich ihres Emissionsverhaltens herangezogen werden können.
TIPP Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend finden Sie weitere Informationen zu Emissionen von Kesseln und Gasturbinen.
Fristen
Keine Angaben
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Zuständige Stelle
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
EAP Wien
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