Abfall - Elektronisches Register für Anlagen- und Personenstammdaten (eRAS)
Allgemeine Informationen
ERas/ZAReg bilden ein zentrales Anlagen- und Personenregister für alle EDM-Anwendungen und Projekte aus den Bereichen Abfallwirtschaft und Umwelt. Das eRAS ermöglicht eine rechtsraumübergreifende Erfassung von Anlagen- und Personenstammdaten sowie die strukturierte Abbildung personen- oder anlagenbezogener Berechtigungen (z.B. Inhalte von Genehmigungsbescheiden). Alle EDM-Anwendungen greifen auf die im eRAS/ZAReg gespeicherten Daten zu. Die erfassten Stammdaten stehen den registrierten Personen (derzeit über 40.000) sowie den jeweils zuständigen Behörden (derzeit rund 1.300 Behördenmitarbeiterinnen/Behördenmitarbeiter) zur Verfügung. Für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet.
Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit auf www.edm.gv.at (EDM-Portal) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft registrieren.
Weitere Informationen zur Stammdatenregistrierung, insbesondere eine Hilfestellung zur Anlagenregistrierung und Strukturierung von Anlagen im Register, finden Sie auf dem EDM-Portal (www.edm.gv.at).
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Fristen
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
- § 21 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
- Abfallbilanzverordnung (AbfallbilanzV)
Verfahrensablauf
Die Registrierung auf www.edm.gv.at (EDM-Portal) erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt und nach erfolgter Identifizierung der Nutzerin/des Nutzers werden die Daten ergänzt und vervollständigt.
Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:
- Name
- Adresse
- Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler dann erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu folgenden Daten ergänzen:
- Geschäftsanschrift im Inland (für die Zustellung)
- Branchencode (vierstellig)
- Adressen der Standorte
- Behandlungsverfahren
- Anlagen, Anlagentypen
- Berichtseinheiten
- Kontaktdaten, Name der Kontaktpersonen usw.
HINWEIS Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort und jeder Anlage eine Identifikationsnummer (Standort-GLN, Anlagen-GLN) zugeordnet.
Voraussetzungen
Das Sammeln oder Behandeln von Abfällen.
Zuständige Stelle
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
HINWEIS Die Registrierung erfolgt elektronisch über www.edm.gv.at (EDM-Portal) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
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