EAP-Wien: Verzeichnis der Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer
Allgemeine Information
In diesem Verzeichnis sind die gemäß Wiener Aufzugsgesetz 2006 - WAZG 2006 bestellten Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer einschließlich deren Kontaktdaten aufgelistet. Die Bestellung zum Aufzugsprüfungsorgan erfolgt durch die Behörde (Baupolizei - MA 37).
Jede Betreiberin oder jeder Betreiber eines Aufzuges hat eine Aufzugsprüferin oder einen Aufzugsprüfer mit der regelmäßigen Überprüfung des Aufzuges zu betrauen. Für Aufzüge, die dem WAZG 2006 unterliegen, ist eine Aufzugsprüferin oder ein Aufzugsprüfer aus obigem Verzeichnis auszuwählen. Der Wechsel der Aufzugsprüferin oder des Aufzugsprüfers ist der Behörde (Baupolizei - MA 37). schriftlich anzuzeigen.
Zugang
Dieses Verzeichnis ist kostenlos öffentlich zugänglich.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
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