Schultypen der allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)

Aufgabe und Ziel der allgemeinbildenden höheren Schulen ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Universitätsstudium zu schaffen.

Gemäß ihrem Bildungsauftrag bieten die allgemeinbildenden höheren Schulen eine breite Palette an verschiedenen Schulformen an.

Unterstufe

Grundsätzlich besteht in den ersten beiden Klassen der Unterstufe (5. und 6. Schuljahr) Lehrplangleichheit. Mit Beginn der 3. Klasse gibt es die Differenzierungen in

  • Gymnasium (Latein oder zweite lebende Fremdsprache),
  • Realgymnasium (vermehrt Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Werkerziehung) und
  • Wirtschaftskundliches Realgymnasium (vermehrt Chemie, Werkerziehung).

Die Mehrzahl aller Standorte der AHS führt Englisch als erste lebende Fremdsprache ab der ersten Klasse. Zwei Schulen bieten aber auch Französisch und eine Schule Russisch an.

Oberstufe

In der Oberstufe (5. bis 8. Klasse) gibt es neben den aus der Unterstufe fortgeführten drei Grundtypen noch das Oberstufenrealgymnasium (ORg). Dieses ist durch eine starke Differenzierung an den Standorten gekennzeichnet:

  • Instrumentalmusik
  • naturwissenschaftlicher Unterricht
  • Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung
  • Informatik
  • musikalischer Schwerpunkt

Wahlpflichtfächer

Neben schulautonomen Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Schulen bieten Wahlpflichtfächer in der Oberstufe die Möglichkeit zu individuellen, schülerautonomen Schwerpunktsetzungen. So kann jede Schülerin und jeder Schüler den Bildungsweg nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten.

Reifeprüfung

Die Reifeprüfung (Matura) der AHS wird nach erfolgreicher Beendigung der 8. Klasse in Form von schriftlichen und mündlichen Prüfungen durchgeführt.

Dabei werden die Fähigkeit zum realitätsbezogenen Lernen sowie zum selbstständigen Arbeiten, das Erkennen von Zusammenhängen zwischen den einzelnen Wissensgebieten und Fremdsprachenkenntnisse überprüft.

Die individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler finden durch die große Bandbreite der Reifeprüfungsvarianten und durch die Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Fachbereichsarbeit und einer mündlichen Schwerpunktprüfung ihren Ausdruck.

Schulversuche

An einer Schule kann ein Versuch zur Erprobung besonderer pädagogischer oder schulorganisatorischer Maßnahmen durchgeführt werden. Ein Schulversuch kann auch für einzelne Klassen einer Schule geplant werden.

Vor Einführung eines derartigen Versuches ist der Schulgemeinschaftsausschuss zu hören. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler, sowie mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer dem Schulversuch zustimmen.

Wenn der für die Autonomie vorgegebene Rahmen nicht ausreicht, ist durch die Schule ein Antrag auf Einführung eines Schulversuches beim Stadtschulrat für Wien zu stellen.

Um einen Schulversuch auch tatsächlich durchführen zu können, muss er vom Kollegium des Stadtschulrates für Wien befürwortet und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt werden.

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