Aufnahmevoraussetzungen für die 1. Klasse einer AHS
Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Klasse einer AHS ist, dass die Schülerin oder der Schüler im Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule in den Fächern Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik keine schlechtere Note als "Gut", und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat.
Bei "Befriedigend" in einem oder beiden der oben genannten Pflichtgegenstände kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem die Eignung für die AHS aussprechen, wenn aufgrund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen entsprechen wird.
Übertritt von der 4. in die 5. Schulstufe
Aufnahme mit Aufnahmeprüfung
Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, haben eine Aufnahmeprüfung an der AHS abzulegen. Voraussetzung für die Aufnahme in die AHS bleibt aber, dass das Zeugnis der 4. Klasse positiv sein muss.
Die Erziehungsberechtigten sind von der Nichteignung zur Aufnahme in die AHS nachweislich sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres schriftlich in Kenntnis zu setzen, sofern sie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer mitgeteilt haben, dass sie ihr Kind zum Besuch einer AHS angemeldet haben. Die Schülerin oder der Schüler ist daraufhin binnen zwei Wochen zur Aufnahmeprüfung an der AHS anzumelden.
Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmeprüfungen vorzunehmen.
Termin der Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche des laufenden Schuljahres statt.
Stadtschulrat für Wien
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