Aufnahmevoraussetzungen für die 5. Klasse einer AHS und für die 1. Klasse eines ORG

Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliche Schülerin oder ordentlicher Schüler ist der positive Abschluss einer Hauptschule/KMS, der Polytechnischen Schule oder der achten Schulstufe einer AHS. In bestimmten Fällen ist eine Aufnahmeprüfung notwendig.

Keine Aufnahmeprüfung

Keine Aufnahmeprüfung benötigen Schülerinnen und Schüler beim Abschluss

  • einer AHS mit positivem Erfolg (bei der Aufnahme in die 1. Klasse eines ORG bleiben die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen außer Betracht),
  • einer HS, KMS, PTS, FMS mit ausgezeichnetem Erfolg,
  • einer HS, KMS, PTS in der ersten Leistungsgruppe mit positivem Abschluss,
  • einer HS, KMS, PTS in der zweiten Leistungsgruppe mit mindestens "Gut" oder
  • einer PTS, FMS ohne Leistungsgruppen mit mindestens "Gut".

Wann muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden?

Die folgende Übersicht bezieht sich für die Hauptschule/KMS und die Polytechnische Schule auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache.

Eine Aufnahmeprüfung ist abzulegen beim Abschluss

  • einer HS, KMS, PTS in der zweiten Leistungsgruppe mit einem "Befriedigend" (ein Beschluss der Klassenkonferenz kann die Notwendigkeit einer Aufnahmsprüfung jedoch aufheben),
  • einer HS, KMS, PTS in der zweiten Leistungsgruppe mit einem "Genügend",
  • einer HS, KMS, PTS in der dritten Leistungsgruppe oder
  • einer PTS, FMS ohne Leistungsgruppen mit einem "Befriedigend" oder einem "Genügend".

Die übrigen Fächer dürfen keine schlechtere Beurteilung als "Befriedigend" aufweisen. Ansonsten ist in diesen Fächern ebenfalls eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind auf jeden Fall Aufnahmeprüfungen für die Aufnahme in die 9. Schulstufe vorzunehmen. Keine Prüfung ist für PTS und die Übergangsstufe des ORGs abzulegen.

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