Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen dienen der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes. Das geschieht durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben, durch die Förderung der musischen Anlagen und durch die körperliche Ertüchtigung der Schülerinnen und Schüler. Rechtliche Grundlagen sind in § 13 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz und der Schulveranstaltungenverordnung festgelegt.
- Aufgaben
- Richtlinien für die Durchführung
- Dauer und Anzahl
- Begleitpersonen
- Kostenbeiträge
- Ausschluss während einer laufenden Schulveranstaltung
Kontakt
Stadtschulrat für Wien
Kontaktformular
