Schuldemokratie - Schulpartnerschaft

Schulpartnerschaftsgremien

In vielen Bereichen der Erziehung und des Unterrichts steht das Mitsprache- beziehungsweise Mitentscheidungsrecht dem so genannten "Schulpartnerschaftsgremium" zu.

  • Das ist im Pflichtschulbereich das Klassen- beziehungsweise Schulforum.
  • Im Bereich der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren und der berufsbildenden Schulen ist es der Schulgemeinschaftsausschuss.

Klassenforum

Dem Klassenforum gehören die Eltern der jeweiligen Klasse und die Klassenlehrerin beziehungsweise der Klassenlehrer an. Die Eltern wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter. Diese bilden gemeinsam mit der Klassenlehrerin beziehungsweise dem Klassenlehrer und der Direktorin oder dem Direktor das Schulforum.

Schulgemeinschaftsausschuss

Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter und je drei gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten an. Besteht an einer Schule ein Elternverein, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter von diesem zu entsenden. Diese Funktion dürfen jedoch nur Erziehungsberechtigte von Kindern, die die betreffende Schule besuchen, ausüben.

Die Schulpartnerschaftsgremien verfügen über beratende Funktion, zum Beispiel in wichtigen Fragen des Unterrichts und der Erziehung oder bei der Wahl von Unterrichtsmitteln.

Weiters obliegt ihnen die Entscheidung bei der Erstellung der Hausordnung, der Erlassung schulautonomer Lehrpläne, der Planung von Schulveranstaltungen, im Bereich der höheren Schulen auch die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen.

Beschlüsse in Entscheidungsangelegenheiten haben Verordnungscharakter und sind daher bindend.

Elternvereine

Elternvereine vertreten die speziellen Interessen von Eltern gegenüber der Schule. Eltern haben also nicht nur die Möglichkeit, das Schulgeschehen aktiv mitzugestalten. Ihre diesbezüglichen Rechte sind sogar gesetzlich verankert. Zu den im Gesetz definierten "Pflichten der Erziehungsberechtigten" zählen unter anderem die Unterstützung der Schule in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie die Förderung der Schulgemeinschaft.

Es ist daher ratsam und notwendig, vom ersten Schultag an mit den Lehrerinnen und Lehrern der Schule Kontakt zu pflegen, sich für das Schulleben zu interessieren und mitzuhelfen, den Schulalltag für die Kinder angenehm zu gestalten.

Gemeinsames Ziel sollte für alle Beteiligten eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder sein.

Weiterführende Informationen

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Stadtschulrat für Wien
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