Suchtprävention in der Schule
Wir leben in einer drogenkonsumierenden Gesellschaft. Die Schule kann in diesem Kontext kein drogenfreier Lebensraum sein. Aber Schule hat die Chance, ein Lernfeld für gesundheitsfördernde Lebenseinstellungen und Verhaltensweisen zu sein. Deswegen gehört Suchtprävention auch in die Institution Schule.
Die Präventionsarbeit lässt sich, unter anderem nach Ausführungen der WHO, in drei Bereiche gliedern:
- Primäre Prävention
- Dazu zählen alle Maßnahmen, die die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler stärken, die Kommunikationsfähigkeit erhöhen und die Konfliktbewältigung fördern, also die soziale Kompetenz der Heranwachsenden erweitern.
- Sekundäre Prävention
- Beratung und Aufzeigen von Hilfe bei Suchtgefährdung beziehungsweise beginnendem Gebrauch von Suchtmitteln (auch handlungsgebundene Süchte)
- Tertiäre Prävention
- Bei manifester Sucht: Einzel- oder gruppentherapeutische Betreuung, Weitervermittlung an professionelle Therapeutinnen und Therapeuten, Ärztinnen und Ärzte, Drogenberatungsstellen und Kliniken
Schulpsychologinnen und -psychologen sind in allen drei Bereichen der Präventionsarbeit tätig. Das Suchtmittelgesetz sieht Interventionen der Schulpsychologinnen und -psychologen als gesundheitsbezogene Maßnahmen vor. Die Vorgangsweise bei Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch durch Schülerinnen und Schüler ist im §13 des SMG genau beschrieben. Schulpsychologinnen und -psychologen nehmen im Rahmen der Diagnose und der Beratung eine wichtige Rolle ein.
Weiterführende Informationen
- Suchtprävention - Broschüren und Informationen des bm:ukk
- Erlass zum §13 - SMG
Stadtschulrat für Wien
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