Beitragsfreier Kindergarten - Regelungen
Das beitragsfreie Angebot gilt seit Herbst 2009 für Kinder bis sechs Jahren in städtischen Kindergärten.
Private Kindergärten, Kindergruppen und Tageseltern erhalten von der Stadt Förderungen. Sie ermöglichen einem Großteil dieser Einrichtungen, ebenfalls beitragsfreie Plätze anzubieten.
Essensbeitrag
Der Essensbeitrag beträgt in den städtischen Kindergärten derzeit 57,41 Euro pro Monat. Eltern können eine eine Übernahme des Essensbeitrags durch die Stadt beantragen. Das Infoblatt und das Antragsformular an das Amt für Jugend und Familie (MAG ELF) sind in allen städtischen und privaten Einrichtungen erhältlich.
Antrag Kundennummer
Kundennummer für eine städtische Einrichtung
Voraussetzung für den Erhalt eines städtischen Kinderbetreuungsplatzes in Wien ist die Kundennummer. Bitte lassen Sie sich in das Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder eintragen: 120 KB PDF
Grundsätzlich sind die städtischen Einrichtungen bemüht, den Wünschen der Eltern so umfassend wie nur möglich nachzukommen. Kommt es an bestimmten Standorten zu Engpässen bei den Plätzen, werden bei Neueintritten berufstätige Eltern bevorzugt. Generell aufgenommen werden Kinder zwischen fünf und sechs Jahren, weil seit September 2010 das letzte Kindergartenjahr verpflichtend ist. Insgesamt bekommen Eltern auf Wunsch immer alternative Kindergartenstandorte angeboten.
Kundennummer für eine private Einrichtung
Voraussetzung für den Erhalt eines privaten Kinderbetreuungsplatzes in Wien ist die Kundennummer. Bitte lassen Sie sich in das Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder eintragen: 120 KB PDF
Generell gelten die gleichen Regelungen wie in den städtischen Kindergärten. Einige private Einrichtungen, die ein spezielles Angebot wie Zweisprachigkeit oder längere Öffnungszeiten haben, heben einen, meist geringen, zusätzlichen Beitrag ein.
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Die Kindergartenpflicht betrifft Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben. Das verpflichtende Kindergartenjahr gilt für den Besuch privater und städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen.
Wohnsitz Niederösterreich
Das beitragsfreie Angebot gilt nur, wenn ein Obsorgeberechtigter und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben. Für Kinder aus einem anderen Bundesland muss, wie bisher, der volle Besuchsbeitrag bezahlt werden. Dieser Beitrag macht aber nur einen Teil der tatsächlichen Kosten aus. Insgesamt wird jeder Kindergartenplatz in Wien - ob privat oder städtisch - von der Stadt gefördert. Diese Unterstützung kommt den Eltern aus Niederösterreich selbstverständlich auch weiterhin zugute.
Absetzbarkeit
Seit 1. Jänner 2009 können Kinderbetreuungskosten im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung Lohnsteuerbasis-mindernd als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Seit 28. Juli 2011 ist auch die Verpflegung (Essensgeld) beim Finanzamt absetzbar.
- Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen - Bundesministerium für Finanzen
Download
- Gratiskindergarten in Wien - Alle Infos auf einen Blick: 252 KB PDF
- Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder, die eine private Betreuungseinrichtung besuchen: 420 KB PDF
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Kindergärten (Magistratsabteilung 10)
Kontaktformular
