Städtische Kinderkrippen - Informationen auf einen Blick
Kinder von null bis drei Jahren können eine Krippe besuchen. In etwa 282 Krippengruppen stehen rund 5.094 Krippenplätze zur Verfügung. In einer Krippengruppe werden bis zu 15 Kinder betreut. Zwei Kindergartenpädagoginnen oder zwei Kindergartenpädagogen und zwei Kindergartenassistentinnen oder zwei Kindergartenassistenten teilen sich die Verantwortung für die Gruppe.
Kosten mit Hauptwohnsitz Wien
Für den Besuch einer Krippe ist kein Besuchsbeitrag zu bezahlen. Der Essensbeitrag pro Monat beträgt 57,41 Euro. Eine Ermäßigung des Essensbeitrages kann beim Amt für Jugend und Familie (MAG ELF) beantragt werden: Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen - Antrag
Ab 1. September 2012 beträgt der Essensbeitrag pro Monat 60,61 Euro.
Kosten mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens
Die monatlichen Kosten für einen städtischen Krippenplatz sind abhängig von der Betreuungsform: Halbtagsbetreuung, Teilzeitbetreuung oder Ganztagsbetreuung. Die Höhe des Elternbeitrages wurde im Jahr 2002 festgesetzt und wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Eine Ermäßigung ist möglich und grundsätzlich immer befristet. Die Berechnung erfolgt in den Servicestellen der Wiener Kindergärten (MA 10).
- Halbtagsbetreuung: 133,76 Euro
- Teilzeitbetreuung: 163,75 Euro (Essen: 57,41 Euro)
- Ganztagsbetreuung: 226 Euro (Essen: 57,41 Euro)
Ab 1. September 2012
- Halbtagsbetreuung: 141,21 Euro
- Teilzeitbetreuung: 172,87 Euro (Essen: 60,61 Euro)
- Ganztagsbetreuung: 238,59 Euro (Essen: 60,61 Euro)
Öffnungszeiten und Betreuungsmodelle
Die städtischen Kinderkrippen sind das ganze Jahr geöffnet.
- Ganztags von 6.30 bis 17.30 Uhr (bei Bedarf ab 6 Uhr/bis 18 Uhr)
- Teilzeit - Vormittag von 6.30 bis 14 Uhr (bei Bedarf ab 6 Uhr)
- Teilzeit - Nachmittag von 12 bis 17.30 Uhr (bei Bedarf bis 18 Uhr)
- Halbtags - Vormittag von 8 bis 12 Uhr
- Halbtags - Nachmittag von 13 bis 17 Uhr
Anmeldung für einen Krippenplatz in der Karenzzeit
Eine Anmeldung im Jänner oder Februar, wenn der Mutterschutz oder die Karenzzeit im darauffolgenden Betriebsjahr endet, ist am besten. Der Besuch der Krippe ist vor allem für Kinder berufstätiger Eltern vorgesehen. Bei vorzeitiger Beendigung der Karenz oder Rückkehr aus dem Mutterschutz ist die Anmeldung jederzeit möglich.
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Infoblatt Tarifbestimmungen: 395 KB PDF
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Kindergärten (Magistratsabteilung 10)
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