Flächenwidmungs- und Bebauungspläne im 15. Bezirk

Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien werden vom Gemeinderat als Verordnungen in Form von Plandokumenten beschlossen. Die Plandokumente bestehen aus einem Plan- und einem Textteil. In ihnen werden alle künftigen Nutzungen und die Art der Bebauung eines Gebiets verbindlich festgeschrieben.

Stellungnahme

Wird ein Plandokument neu erstellt beziehungsweise überarbeitet, wird dieser Entwurf der Bezirksvertretung zur Stellungnahme vorgelegt. Im Zuge der öffentlichen Auflage kann auch jeder Mensch aus der Bevölkerung - egal ob Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, Miteigentümerin oder Miteigentümer, Mieterin oder Mieter - den Plan einsehen und dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese Einsichtnahme ist in der Planungsauskunft Wien, 1.,Rathausstrasse 14-16, und in der Bezirksvorstehung Rudolfsheim-Fünfhaus möglich.

Öffentliche Auflage

Zeit und Ort der öffentlichen Auflage werden im Amtsblatt der Stadt Wien und an den Amtstafeln kundgemacht. Darüber hinaus informiert die Stadtplanung in eigenen Postwurfsendungen über die öffentliche Auflage eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes im jeweiligen Grätzel.

Aktuelle Flächenwidmungsverfahren

Verantwortlich für diese Seite:
Bezirksvorstehung Rudolfsheim-Fünfhaus
Kontaktformular