Neuauflage des Neubauer Hunde-Knigge

Im Rahmen von "Ich mach' mit in Neubau", dem Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekt der Bezirksvertretung Neubau, haben sich viele engagierte Kinder mit dem Thema Hund in der Stadt beschäftigt. Eines der Ergebnisse ist die zur Gänze von Neubauer Schülerinnen illustrierte Neuauflage des Hunde-Knigge.

Den Neubauer Hunde-Knigge gab es zum ersten Mal 2004. Die Idee dahinter: die Neubauer Hundehalterinnen und Hundehalter mit einem kleinen Folder zu informieren. Sie sollen sich ein Bild davon machen können, was auf sie zukommt, wenn sie mit Hund in der Stadt verantwortungsvoll handeln wollen. Die Bezirksvorstehung Neubau hat Serviceinformationen aufbereitet und aktuelle rechtliche Regelungen zusammengestellt.

Kinderzeichnung: Mädchen mit Hund

Wenn es um "des Menschen besten Freund" geht, werden Gebote und Verbote oft sehr großzügig ausgelegt. Das führt bei vielen Nicht-Hundehalterinnen und -haltern zu Unverständnis und Verärgerung. Vor allem rund um's Thema Hundekot gab und gibt es hitzige Debatten. Die rechtliche Seite ist klar. Für das reibungslose Miteinander in der Stadt gibt es nur eine Lösung: das Sackerl für die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Lieblings.


Download

Die Neuauflage des Hunde-Knigge 2009 ist in der Bezirksvorstehung Neubau erhältlich und steht als Download zur Verfügung:
Neubauer Hunde-Knigge (6 MB PDF)(18 KB RTF)

Die Wiener Trüffel

"Bringt Glück!" meinen manche lakonisch, wenn sie gerade mal wieder in ein sattes, braunes Teil - die "Wiener Trüffel" - getreten sind. Die Mehrzahl der Menschen ist aber wenig erfreut, wenn die Reste von Bellos Mittagessen an Schuhen kleben, weil das sonst wachsame Argusauge einmal versagt hat.

Laut Straßenverkehrsordnung gibt es ein Verunreinigungsverbot von Gehsteigen, Gehwegen, Fußgängerzonen und Wohnstraßen. Ergänzt wird diese Regelung durch die Reinhalteverordnung, welche die Verunreinigung aller öffentlichen Flächen untersagt. Eine Übertretung kann teuer zu stehen kommen: Eine Geldstrafe von zirka 225 Euro oder Arrest bis zu drei Wochen kann die Folge sein.

Ein Vergleich: Die Kosten für die maschinelle Entfernung pro Hundehäufchen betragen drei bis fünf Euro. Die Wienerinnen und Wiener zahlen pro Tag allerdings nicht mehr als zwölf Cent Hundesteuer.

Die einfachste Lösung

Kinderzeichnung: Hund neben Schild "Nimm ein Sackerl für dein Gackerl"

Die einfachste Lösung: das Problem selbst in die Hand nehmen. Der Handel bietet neben aufwändigen Papier-Schauferl-Konstruktionen Säckchen in jedweder Preisklasse an. Das erleichtert nicht nur anderen Menschen das Leben. Auch der Hund bleibt dadurch vor Krankheitskeimen anderer Artgenossen geschützt.


Beißkorb und Leine

Tierfachgeschäfte bieten heute eine Variation von Kleidungsstücken für Hunde an, die sich bei kleineren Rassen steigender Beliebtheit erfreuen. Zwei Kleidungsstücke sind für den Stadthund allerdings unerlässlich: Beißkorb und Leine.

Das Wiener Tierhaltegesetz schreibt Beißkorb- oder Leinenpflicht an allen öffentlichen Orten vor. Beißkorb und Leine braucht der Hund laut den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und auf Märkten gemäß der Marktordnung. Bei Übertretungen werden Geldstrafen von zirka 7.500 Euro fällig.
Beförderungsbedingungen der Wiener Linien (59 KB PDF)(35 KB RTF)

Man ist langsamer mit Hund. Das Schnüffeln und Markieren braucht seine Zeit. Wer den Hund auf belebten Straßen oder in Parks von der Leine nimmt, sollte daran denken, was das für andere Menschen heißt. Hunde brauchen Auslauf. Aber der muss ja nicht zwingend auf der Neubaugasse, der Kaiserstraße oder der Westbahnstraße liegen.

Manche Menschen lieben Hunde. Manche Menschen haben Angst vor Hunden. Liebevolles Beschnüffeln oder andere Formen der "hündischen Kontaktaufnahme" können Angst auslösen.

Wem gehört das Grün?

Stadthund sein ist eher öd. Denn als Hund hat man ja auch Anspruch auf Auslauf, will viel schnüffeln, ein bisschen graben, Freunde treffen - kurz und gut: ein gutes Leben führen. Da bietet die Stadt nicht allzu viel, und erst recht nicht so ein dichtverbauter Bezirk wie Neubau. Einen Ausweg aus dieser Misere sehen viele Hundehalterinnen und Hundehalter in den wenigen Parks, die zur Verfügung stehen.

In Parkanlagen gilt absolutes Verunreinigungsverbot. In vielen Parkanlagen weist die Grünanlagenverordnung ein Hundeverbot aus. Diese Regelung schreibt auch vor, dass Grünanlagen unverzüglich zu reinigen sind. Bei Übertretung werden Strafen in der Höhe von zirka 750 Euro fällig.

Neben der rechtlichen Seite gibt es auch die menschliche: Im 7. Bezirk leben viele Kinder und Jugendliche, für die Parks und Grünflächen sehr oft der einzige Ort zum Toben sind. Daher die Bitte:

  • Halten Sie Grünflächen sauber. Kinder sind anfällig für Keime, die durch Hundekot übertragen werden.
  • Spielplätze sind für Hunde absolut tabu.
  • Nehmen Sie Ihren Hund in Parkanlagen an die Leine. Ihr Hund kann in Hundezonen laufen - Kinder können das nicht.

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