Flächenwidmungs- und Bebauungspläne im 5. Bezirk

Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien werden vom Gemeinderat als Verordnungen in Form von Plandokumenten beschlossen. Die Plandokumente bestehen aus einem Plan und einem Textteil. In ihnen werden alle künftigen Nutzungen und die Art der Bebauung eines Gebiets verbindlich festgeschrieben.

Stellungnahme

Wird ein Plandokument neu erstellt beziehungsweise überarbeitet, wird dieser Entwurf der Bezirksvertretung zur Stellungnahme vorgelegt. Im Zuge der öffentlichen Auflage kann jeder Mensch aus der Bevölkerung - egal ob Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Miteigentümerinnen und Miteigentümer oder Mieterinnen und Mieter - den Plan einsehen und dazu eine Stellungnahme abgeben. Diese Einsichtnahme ist in der Planungsauskunft Wien und in der Bezirksvorstehung Margareten möglich.

Öffentliche Auflage

Zeit und Ort der öffentlichen Auflage werden im Amtsblatt der Stadt Wien und an den Amtstafeln kundgemacht. Darüber hinaus informiert sie die Stadtplanung in eigenen Postwurfsendungen über die öffentliche Auflage eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes in ihrem Grätzel.

Aktuelle Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

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