Flächenwidmungs- und Bebauungspläne für Liesing
Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien werden vom Gemeinderat als Verordnungen in Form von Plandokumenten beschlossen. Die Plandokumente bestehen aus einem Plan und einem Textteil. Darin werden alle künftigen Nutzungen und die Art der Bebauung eines Gebiets verbindlich festgeschrieben.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Wird ein Plandokument neu erstellt beziehungsweise überarbeitet, wird dieser Entwurf der Bezirksvertretung zur Stellungnahme vorgelegt. Im Zuge der öffentlichen Auflage kann jeder Mensch aus der Bevölkerung - egal ob Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Miteigentümerinnen und Miteigentümer oder Mieterinnen und Mieter - den Plan einsehen und dazu eine Stellungnahme abgeben. Die Einsichtnahme erfolgt zentral in der Planungsauskunft Wien. Gibt es für Liesing ein aktuelles Widmungsverfahren, ist die Einsichtnahme auch in der Bezirksvorstehung Liesing möglich.
Öffentliche Auflage
Zeit und Ort der öffentlichen Auflage werden im Amtsblatt der Stadt Wien und an den Amtstafeln kundgemacht. Darüber hinaus informiert die die Stadtplanung in Postwurfsendungen über die öffentliche Auflage eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes im jeweiligen Grätzel.
Aktuelle Flächenwidmungsverfahren
Aktuelle Flächenwidmungsverfahren im 23. Bezirk
Weiterführende Informationen
Bezirksvorstehung Liesing
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